Grundsätzlich werden zwischen der NAH.SH und den Eisenbahnverkehrsunternehmen langfristige Verkehrsverträge von 10 bis 15 Jahren zur Bedienung der einzelnen Strecken geschlossen. Für diesen Zeitraum werden dann von den Unternehmen Fahrzeuge angeschafft und das Fahrplanangebot wird abgestimmt.
Damit ist die Anzahl der Fahrzeuge für einen langen Zeitraum festgelegt. Eine Beschaffung weiterer Fahrzeuge, um z. B. kurzfristige Angebotsänderungen oder Kapazitätsanpassungen vorzunehmen, ist dann oft nur noch sehr schwer möglich.
Der Fahrplan ist im Vergleich leichter zu anzupassen. Aber auch hier gibt es Restriktionen, die recht enge Grenzen setzen. So sind viele Nebenstrecken in Schleswig-Holstein eingleisig, sodass Züge sich dort nur in wenigen Bahnhöfen begegnen können. Das schränkt die Anpassung der Fahrpläne auf vielen Strecken stark ein oder macht ein Abweichen vom Status quo nahezu unmöglich. Auf den Hauptstrecken muss sich der Nahverkehr in das System aus Fern- und Güterzügen einpassen, welches bei der Trassenvergabe eine wichtige Rolle einnimmt. Daneben möchten wir die Züge das Nahverkehrs in den Knotenbahnhöfen möglichst gut miteinander vernetzen und gute Umsteigeverbindungen bieten. Dafür müssen die Züge jedoch in einem dafür passenden Raster verkehren.
Zu guter Letzt muss das Zugangebot im Nahverkehr vom Land mit einem größeren Zuschuss finanziert werden. Jede zusätzliche Zugfahrt kostet dabei Geld, welches vom Land zusätzlich bereitgestellt werden muss.